Mietbedingungen
Anforderungen an den Fahrer:
– Mindestalter: 25 Jahre
– Der Fahrer muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
– Reisepass
Kaution:
Die Höhe der Kaution hängt von der Fahrzeuggruppe ab und beträgt in der Regel etwa 200–300 €. Sie wird nach Ende der Mietzeit zurückerstattet bzw. freigegeben, sofern keine Schäden oder Diebstahl vorliegen.
Der Mieter haftet für Schäden, die er selbst verursacht hat oder deren Verursacher aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters nicht festgestellt werden kann. Schäden an Fahrzeugteilen wie Spiegeln oder Felgen sowie außergewöhnliche Innenraumreinigung, Fleckenentfernung oder Sitzreinigung können ebenfalls mit der Kaution verrechnet werden.
Kraftstoffregelung:
Das Fahrzeug ist mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde. Fehlender Kraftstoff kann mit 2,50 € pro Liter berechnet werden.
Zahlung:
Die Zahlung für den gesamten Mietzeitraum erfolgt im Voraus gemäß den jeweils gültigen Preisen. Das Fahrzeug wird auf Grundlage des Mietvertrags übergeben. Die Mietzeit beginnt mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
Versicherung:
Das Fahrzeug verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Jeder Unfall oder Vorfall muss der örtlichen Polizei unter 112 und der Autovermietung gemeldet werden. Ohne Polizeibericht kann der Versicherungsschutz entfallen. Der Mieter haftet vollständig, wenn der Schaden unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss verursacht wurde, das Fahrzeug einer nicht im Mietvertrag eingetragenen Person überlassen wurde, Schäden außerhalb öffentlicher Straßen entstanden sind oder das Fahrzeug zusammen mit Schlüsseln und Dokumenten gestohlen wurde.
Weitere Informationen:
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage.
Eine Rückgabe mit mehr als 2 Stunden Verspätung ohne vorherige Zustimmung wird als zusätzlicher voller Miettag berechnet. Bei einer Verspätung von mehr als einem Tag ohne vorherige Zustimmung kann für jeden zusätzlichen Tag der doppelte Tagessatz berechnet werden.